AGB - Allgemeine Reisebedingungen der Dao-Travel GmbH

Das Wichtigste in Kürze: Sicherheit und Qualität

Sie sollen sich bei uns von Anfang an sicher fühlen. Wenn Sie eine ausgeschriebene Gruppenreise früher als 60 Tage vor der Abreise buchen, haben Sie ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt Ihrer Buchungsbestätigung. Bei Buchungen die weniger als 60 Tage vor der Abreise eingehen sowie bei individuellen Programmen gelten die Rücktrittsbedingungen gemäß Absatz 1b und Absatz 5.

Mit der Buchung der Reise erhalten Sie von uns einen Sicherungsschein der R+V Versicherung. Damit sind alle Ihre Zahlungen auf den Reisepreis von Anfang an abgesichert. Entsprechend der Bestimmungen des § 651a ff. des BGB übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen für die Rückreise falls Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen. Mit der Zusendung des Sicherungsscheines werden 10 % des Reisepreises fällig. (maximal 260 € je Person).


1. Reiseanmeldung
2. Zahlung
3. Leistungen
4. Gewährleistung
5. Rücktritt durch den Kunden / Ersatzperson
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7. Höhere Gewalt
8. Haftung
9. Mitwirkungspflicht
10. Beschränkung der Haftung
11. Visa- Bestimmungen
12. Versicherungen
13. Gesundheitsbestimmungen
14. Kundenbezogene Daten
15. Schlussbestimmungen


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Die Allgemeinen Reisebedingungen im Einzelnen

Grundlage für den Vertrag zwischen dem Reiseteilnehmer und der Dao-Travel GmbH als Reiseveranstalter bilden die gesetzlichen Bestimmungen des § 651a ff. BGB und die nachfolgend aufgeführten ergänzenden Reisebedingungen der Dao-Travel GmbH.


1. Reiseanmeldung

Mit der Reiseanmeldung via Internet, eMail oder mit der Post bietet der Reiseteilnehmer der Dao-Travel GmbH (nachfolgend Dao-Travel genannt) den Abschluss des Reisevertrages an.

a) Bis zu 60 Tagen vor Reiseantritt wird diese Anmeldung für den Reisenden und den Veranstalter verbindlich, wenn die Dao-Travel GmbH schriftlich den Reiseverlauf und den Preis bestätigt und der Reisende innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Reisebestätigung die Anzahlung überweist. Geht die Anzahlung nicht spätestens 14 Kalendertage nach Versand der Buchungsbestätigung bei Dao-Travel ein, ist Dao-Travel nicht mehr an sein Angebot gebunden. Die Reiseanmeldung wird kostenfrei storniert.

b) Bei Buchungen weniger als 60 Tage vor Reiseantritt ist eine schriftliche Anmeldung des Reisenden erforderlich. In diesem Fall wird mit der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter der Reisevertrag für beide Seiten verbindlich. Die Anzahlung ist unverzüglich zu leisten.

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2. Zahlung

Spätestens 7 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises fällig, maximal jedoch € 260 pro Reiseteilnehmer. Wir senden Ihnen mit der Optionsbestätigung unsere Bankverbindung für Ihre Überweisung. Zahlungen mit Kreditkarte sind nur gegen einen Aufpreis in Höhe von 2,5 % des Zahlungsbetrages möglich. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss bis 21 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Bei Buchungen weniger als 21 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung bei R+V Versicherung abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird Ihnen zusammen mit der Reisebestätigung zugeschickt.

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3. Leistungen

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Beschreibung der Reise auf der Website sowie der hierauf Bezug nehmenden schriftlichen Buchungsbestätigung. Einbezogen in den Reisevertrag sind die allgemeinen Reisebedingungen sowie die auf der Website verfügbaren allgemeinen Landesinformationen und praktischen Hinweise. Dao-Travel behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird. Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Dao-Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, sofern die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dao-Travel kann eine nachträgliche Änderung des Reisepreises vornehmen, sofern zwischen Reisebestätigung und dem vertraglich vorgesehenen Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen und die Preiserhöhung auf eine Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder eine Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse zurückzuführen ist. Dao-Travel wird die Reiseteilnehmer unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt informieren. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot von Dao-Travel verlangen, sofern Dao-Travel in der Lage ist diese ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat seine Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

Die Einhaltung des Flugplanes liegt im Wesentlichen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften. Flugverspätungen, Flugverschiebungen sowie Änderungen der Streckenführung können in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Reiseteilnehmer welche ein individuelles Programm gebucht haben sind daher verpflichtet, sich vor dem Rückflug bei der Vertretung von Dao-Travel im Reiseland beziehungsweise direkt bei der Fluggesellschaft über den genauen Zeitpunkt des Rückfluges zu informieren und den Rückflug bestätigen zu lassen. Wir verweisen auch auf die diesbezüglichen Hinweise in den Reiseunterlagen. Eventuelle Ansprüche des Reiseteilnehmers auf Grund unzumutbarer Leistungs- Änderungen bleiben unberührt.

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4. Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Dao-Travel kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Dao-Travel kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Der Reiseteilnehmer kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn die Annahme ihm nicht zuzumuten ist. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit der Buchung der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Anspruch auf Minderung besteht nicht, soweit es der Reiseteilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Dao-Travel innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels, aus wichtigem, Dao-Travel erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist.

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5. Rücktritt durch den Kunden / Ersatzperson

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter vom Reiseteilnehmer eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen verlangen.

Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren bei Gruppenreisen beträgt pro Person:

bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 %
bis 21 Tage vor Reisebeginn 20 %
bis 14 Tage vor Reisebeginn 30 %
bis 8 Tage vor Reisebeginn 50 %
bis zu 1 Tag vor Reisebeginn 65 %
ab dem Tag des Reiseantrittes
beziehungsweise bei Nichtantritt der Reise
80 %

des Reisepreises.

Diese Bestimmungen gelten auch für individuell ausgearbeitete Reisen sowie für Reisebausteine, wobei die Rücktrittsgebühr mindestens € 39 pro Person beträgt. Bei Kreuzfahrten, Sondertarifen und bei Flügen ohne Verbindung mit anderen Reiseleistungen, kann die Rücktrittsgebühr davon abweichen. Auf die entsprechenden Bestimmungen wird vor Leistung der Anzahlung mit der Reisebestätigung hingewiesen. Umbuchungen werden grundsätzlich wie Rücktritt und Neubuchung behandelt.

Bis zu Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Dao-Travel kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner.

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6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Dao-Travel kann aus folgenden Gründen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

1. Bei Nichterreichen der für die jeweilige Reise ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt die Reise absagen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Insbesondere haftet der Reiseveranstalter nicht für eventuelle Stornogebühren die aufgrund der Absage bei anderen touristischen Leistungsträgern anfallen. Dies betrifft vor allem selbst organisierte Flüge sowie Vor- und Nachprogramme. Auch einzelne als fakultativ gekennzeichnete Zusatzprogramme können seitens des Veranstalters bis 21 Tage vor Reiseantritt abgesagt werden.

2. Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise bedeuten würden, kann der Reiseveranstalter bis zu 28 Tagen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, soweit er die Gründe für die Unwirtschaftlichkeit nicht selbst zu vertreten hat.

3. Wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

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7. Höhere Gewalt

Dao-Travel kann von Vertrag bei nicht voraussehbarer, höherer Gewalt zurücktreten, wenn dadurch die Reise erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde. In diesem Fall ist auch dem Reisenden der Rücktritt gestattet. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Dao-Travel verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

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8. Haftung

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die Richtigkeit der Beschreibung aller auf der Website angegebenen Reiseleistungen, sofern er nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung dieser Reiseleistungen erklärt hat. Der Veranstalter haftet auch für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Der Reiseveranstalter haftet jedoch nicht für Angaben in Hotel- oder anderen Prospekten Dritter. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht oder dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen hat. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung richtet sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

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9. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

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10. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bis zu € 4.100, beziehungsweise mit dem dreifachen Reisepreis soweit dieser den Betrag von € 4.100 übersteigt.

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Ein Schadensanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, und Guadalajara. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach für diese geltenden Bestimmungen.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden and der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den § 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen den Reiseveranstalter an andere Reiseteilnehmer sowie an Dritte ist ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche eines Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist gleichfalls unzulässig.

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11. Visa- Bestimmungen

Ist ein Visum erforderlich, wird die Besorgung für Reisende mit Wohnsitz Deutschland in der Regel vom Reiseveranstalter übernommen. Der Reiseteilnehmer ist dafür verantwortlich, dass er im Besitz eines Reisepasses ist, der noch mindestens 6 Monate über das Datum der Rückreise hinaus gültig ist. Einen Visumantrag und ein Merkblatt zum Ausfüllen erhält der Reisende zusammen mit der Reisebestätigung. Spätestens 6 Wochen vor Abreise müssen alle im Merkblatt genannten Angaben und Formulare beim Reiseveranstalter vorliegen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang zu notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die entstandene Verzögerung zu vertreten. Bei Individualreisen und für Reisende mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands wird der Reiseveranstalter die Formulare und die Hinweise zur Visabesorgung an den Reisenden senden. Der Reisende ist für die rechtzeitige Organisation seines Visums selbst verantwortlich.

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12. Versicherungen

Der Veranstalter bietet dem Reiseteilnehmer für seine Reise einen Versicherungsschutz an. Der Abschluss dieser Versicherung wird empfohlen.

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13. Gesundheitsbestimmungen

Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz rechtzeitig informieren. Gegebenenfalls ist ärztlicher Rat einzuholen. Reisenden mit Gesundheitsproblemen und Reisenden ins hochgelegene Tibet wird ärztlicher Rat dringend empfohlen.

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14. Kundenbezogene Daten

Dao-Travel weist ausdrücklich darauf hin, dass kundenbezogene Daten intern gespeichert werden, um eine korrekte Buchungs- und Reiseabwicklung zu gewährleisten. Alle personenbezogenen Daten, die der Reiseteilnehmer dem Veranstalter zur Abwicklung der Reise zur Verfügung stellt, sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

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15. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Klagen gegen den Veranstalter sind an dessen Sitz in Berlin zu erheben.


Veranstalter
Dao-Travel GmbH
Aubertstraße 29
13127 Berlin
office@dao-travel.de

Handelsregister Berlin-Charlottenburg HRB 85666
USt-IdNr: DE813495134

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